Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - A 16 S 204/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7591
VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - A 16 S 204/93 (https://dejure.org/1993,7591)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1993 - A 16 S 204/93 (https://dejure.org/1993,7591)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - A 16 S 204/93 (https://dejure.org/1993,7591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Berücksichtigung von Abschiebungshindernissen in der Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde; Begründung des Vorbringens gegenüber der aufenthaltsbeendenden Maßnahme mit Furcht vor politischer Verfolgung - Asylfolgeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 443
  • VBlBW 1993, 442
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 2165/92

    Bei Nichtberücksichtigung eines Abschiebungshindernisses in einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - A 16 S 204/93
    Anderes gilt nach § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG 1990 für eine Abschiebung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Abweichung von VGH Bad-Württ, Beschluß vom 9.11.1992 - 1 S 2165/92 -).

    Für § 53 Abs. 4 AuslG ergibt sich dies aus § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG n.F. (insoweit übereinstimmend VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.11.1992 - 1 S 2165/92 -).

    Nach Auffassung des Senats gilt indes nichts anderes für § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, sofern eine Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde in Rede steht (anders VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.11.1992 - 1 S 2165/92 -).

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 C 1.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Duldung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - A 16 S 204/93
    Damit läßt jedenfalls der Asylantrag eine zuvor bestehende Ausreiseverpflichtung entfallen, und eine bereits ergangene Abschiebungsandrohung wird rechtswidrig, weil ihr die Grundlage entzogen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.1988 - 9 C 1.87 -, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1992 - 5 S 173/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung - Wiederaufleben einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - A 16 S 204/93
    Deshalb darf die Abschiebungsandrohung des Bundesamtes einen Abschiebeschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG - auch bei positiver Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen - (noch) nicht berücksichtigen (zum Problem Rennert, VBlBW 1993, 90 (93 f.)).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1992 - 1 S 2427/92

    Auswirkungen der Asylantragstellung auf zuvor ergangene aufenthaltsbeendende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - A 16 S 204/93
    Das gilt nach Auffassung des Senats auch für den Folgeantrag (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.11.1992 - 1 S 2427/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 16 S 1508/93

    (Zur Nennung von Staaten - in die nicht abgeschoben werden darf - in der

    In diesen Fällen fehlt auch mangels einer Entscheidung des Bundesamtes eine Befugnis der Ausländerbehörde, Abschiebungshindernisse nach § 51 Abs. 1 AuslG (AuslG 1990) selbst festzustellen (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 12.02.1993 - A 16 S 204/93 -).

    Eine § 51 Abs. 1 AuslG betreffende Zuständigkeit des Bundesamtes wäre daher erst wieder dadurch begründet worden, daß die Antragsteller einen erneuten Asylantrag - ggf. einen Folgeantrag - beim nunmehr zuständigen Bundesamt gestellt hätten (vgl. Beschluß des Senats vom 12.2.1993 - A 16 S 204/93 -).

    Denn auf diese Frage kommt es deshalb nicht an, weil die Befugnis, die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG festzustellen, seit dem 1.1.1991 ausschließlich beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und damit nicht mehr bei der Ausländerbehörde liegt (Beschlüsse des Senats vom 17.6.1992 - A 16 S 1577/92 - und vom 12.2.1993 - A 16 S 204/93 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1993 - A 16 S 2005/93

    Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde - Prüfung von neu

    Dieses Vorbringen ist jedoch nicht zum Gegenstand eines wirksamen Asylfolgeantrages gemacht worden, denn dazu hätte es nach § 14 Abs. 1 AsylVfG einer Antragstellung bei dem dafür zuständigen Bundesamt bedurft (Beschluß des Senats vom 12.2.1993 - A 16 S 204/93 -).

    Die dem entgegengesetzte Auffassung im Senatsbeschluß vom 12.2.1993 - A 16 S 204/93 -, S. 6, hält der Senat vor allem in Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts insoweit nicht aufrecht, als nach jetziger Ansicht die Ausländerbehörde in Fällen der vorliegenden Art durchaus vom politischen Charakter der behaupteten Verfolgung absehen und insoweit Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG gewähren darf.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

    Selbst wenn also das Begehren der Antragsteller objektiv gesehen als "Asylnachsuche" eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ausgelöst haben sollte, wäre diese Gestattung alsbald wieder entfallen und auch nicht wieder in Kraft getreten, weil die Antragsteller bis heute keinen Asylantrag beim Bundesamt gestellt haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1993 - A 16 S 204/93 -, VBlBW 1993, 443 (445)).
  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen

    § 34 Abs. 1 AsylG, der den Erlass einer Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt regelt, kommt als Ermächtigungsgrundlage nicht in Betracht, da § 34 Abs. 1 AsylG das Bundesamt zu Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung lediglich nach erfolgsloser Durchführung eines Asylverfahrens ermächtigt (vgl. auch die amtliche Überschrift des 4. Unterabschnitts des 4. Abschnitts des AsylG; vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 23. November 1999 - 9 C 16/99 -, juris Rn. 17, und vom 30. August 2005 - 1 C 29/04 -, juris Rn. 16; OVG RP, Beschluss vom 31. Januar 1995 - 7 B 12825/94 -, juris Rn. 3; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1993 - A 16 S 204/93 -, juris Rn. 17; Hailbronner, in: AuslR, Stand: November 2018, § 34 AsylG Rn. 4 und 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 6 S 290/96

    Leistungsberechtigung eines Ausländers nach dem AsylbLG für die Dauer eines

    3 Z 81/89">NJW 1990, 654; OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 19.08.1987 - 19 B 21116/87 - sowie HessVGH, Urt. v. 01.02.1984 - 10 TH 304/84 - offengelassen: Beschl. des 16. Senats v. 12.12.1993 - 16 S 204/93 -, VBlBW 1993, 442/444).
  • VG Gießen, 17.03.1998 - 7 E 35340/94

    ABSCHIEBUNGSHINDERNIS; ALTER; EXISTENZMINIMUM; GEBRECHLICHKEIT;

    Da Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG nicht bestehen, durfte die Beklagte auch die Abschiebung in die Türkei androhen (zur Kontroverse in der Rechtsprechung des BVerwG, ob das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung berührt, vgl. einerseits 25.11.1997 - 9 C 58.96 - m.w.N. andererseits 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, InfAuslR 1997, 193; vgl. zu diesem Problem ferner Bay.VGH, 24.03.1997 - 6 B 96.34917 - differenzierend VGH Mannheim, 12.02.1993 - 16 S 204/93 - m.w.N., auch zur abweichenden Rspr. anderer Senate des VGH Mannheim).
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 7 TG 3873/96

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für

    Aus diesem Regelungszusammenhang ergibt sich, daß bereits mit Stellung eines Asylgesuchs nach § 13 Abs. 1 AsylVfG - und nicht erst mit förmlicher Antragstellung nach §§ 14 Abs. 1, 23 AsylVfG (so aber VGH Mannheim, B. v. 12.02.1993 - 16 S 204/93 -, NVwZ-RR 1993, 443) - ein Asylverfahren mit den entsprechenden kompetenzrechtlichen Folgen eingeleitet wird (Kanein/Renner, a.a.O., § 13 AsylVfG Rdnr. 8; Marx, a.a.O., § 13 Rdnr. 9).
  • VG Sigmaringen, 25.01.2005 - A 3 K 12335/03

    Irak, Allgemeine Gefahr, Abschiebungsstopp, Erlass, Alleinstehende Frauen,

    Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat es jedoch zu Unrecht abgelehnt, die Tatbestandsmerkmale des § 60 Abs. 7 AufenthG festzustellen (zur bisherigen einschlägigen Regelung in § 53 Abs. 6 AuslG vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.1993, -16 S 204/93-; Rennert, VBlBW 1993, Seite 90/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht